Erwägungsgrund 7 32021R2317
Angesichts der wirtschaftlichen Bedeutung der Fischereitätigkeiten der Union in den Fanggebieten der Cookinseln und der Notwendigkeit, die Unterbrechung dieser Tätigkeiten bei Auslaufen des derzeitigen Protokolls zu vermeiden, sollte diese Verordnung so bald wie möglich in Kraft treten.