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Wenn die Mitgliedstaaten technische Unterstützung beantragen, sollten sie zuvor die Möglichkeit haben, im Einklang mit den nationalen Bestimmungen und Gepflogenheiten gegebenenfalls einschlägige Interessenträger wie lokale und regionale Gebietskörperschaften, die Sozialpartner und die Zivilgesellschaft zu konsultieren.
Damit die von den Mitgliedstaaten angestrebten Reformen auf breite Unterstützung stoßen und eigenverantwortlich durchgeführt werden, können die Mitgliedstaaten,…
Es ist notwendig, die Art der Maßnahmen festzulegen, die auf Initiative der Kommission und der Mitgliedstaaten als technische Hilfe durchgeführt und aus dem…
Die Mitgliedstaaten können, in Absprache mit den lokalen und regionalen Behörden, den Wirtschafts- und Sozialpartnern und einschlägigen Organisationen der…
Die technische Hilfe sollte die Mitgliedstaaten in die Lage versetzen, die Durchführung ihrer nationalen Programme zu unterstützen und den Begünstigten bei der…
Die Mitgliedstaaten sollten berücksichtigen, wie wichtig es ist, sicherzustellen, dass technische Hilfe von einem Diensteanbieter, der öffentlich zugängliche…
Die Kommission sollte, soweit erforderlich und sofern notwendig, die technische Unterstützung bestimmter externer Akteure in Anspruch nehmen können, sofern die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.