Erwägungsgrund 22 32021R1149
Um einen Beitrag zur Verwirklichung des politischen Ziels des Fonds zu leisten, sollten die Mitgliedstaaten dafür sorgen, dass die Prioritäten ihrer Programme sämtlichen spezifischen Zielen des Fonds Rechnung tragen, dass die gewählten Prioritäten im Einklang mit den in Anhang II genannten Durchführungsmaßnahmen stehen und dass die Aufteilung der Mittel zwischen den einzelnen Zielen im Verhältnis zu den Herausforderungen und Bedürfnissen steht und gewährleistet, dass das politische Ziel erreicht werden kann.