Erwägungsgrund 11 32021R0241
Der ökologische Wandel sollte durch Reformen und Investitionen in umweltfreundliche Technologien und Kapazitäten, darunter in biologische Vielfalt, Energieeffizienz, Gebäudesanierung und Kreislaufwirtschaft, unterstützt werden und gleichzeitig einen Beitrag zu den Klimazielen der Union leisten, das nachhaltigen Wachstum fördern, Arbeitsplätze schaffen und die Energieversorgungssicherheit erhalten.