Erwägungsgrund 4 32021R0241
Auf Unionsebene bildet das Europäische Semester für die Koordinierung der Wirtschaftspolitik (im Folgenden „Europäisches Semester“), einschließlich der Grundsätze der europäischen Säule sozialer Rechte, den Rahmen für die Ermittlung nationaler Reformprioritäten und die Überwachung ihrer Umsetzung. Neben Maßnahmen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, des Wachstumspotenzials und tragfähiger öffentlicher Finanzen sollten auch Reformen, die auf Solidarität, Integration, sozialer Gerechtigkeit und einer gerechten Verteilung des Wohlstands beruhen, umgesetzt werden, und zwar mit dem Ziel, hochwertige Arbeitsplätze und nachhaltiges Wachstum zu schaffen, für Chancengleichheit, Zugang zu Chancen sowie Gleichheit bei und Zugang zu sozialer Absicherung zu sorgen, gefährdete Gruppen zu schützen und den Lebensstandard aller Unionsbürger zu verbessern. Die Mitgliedstaaten entwickeln jeweils ihre eigenen mehrjährigen Investitionsstrategien, die diese Reformen unterstützen, und berücksichtigen dabei auch das im Rahmen des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen geschlossene Übereinkommen von Paris (im Folgenden „Übereinkommen von Paris“), die nationalen Energie- und Klimapläne, die im Rahmen des durch die Verordnung (EU) 2018/1999 des Europäischen Parlaments und des Rates errichteten Governance-Systems für die Energieunion und für den Klimaschutz angenommen wurden, die Pläne für einen gerechten Übergang und die Pläne zur Umsetzung der Jugendgarantie sowie die Ziele für nachhaltige Entwicklung der VN. Diese Strategien sollten gegebenenfalls gemeinsam mit den jährlichen nationalen Reformprogrammen unterbreitet werden, damit die vorrangigen Investitionsvorhaben, die durch nationale und/oder Unionsmittel unterstützt werden sollen, dargelegt und koordiniert werden können.