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Die zuständigen Ausschüsse des Europäischen Parlaments können die Kommission alle zwei Monate einladen, um im Rahmen eines Dialogs über Aufbau und Resilienz Angelegenheiten, die die Durchführung der Fazilität betreffen, zu erörtern, etwa die Aufbau- und Resilienzpläne der Mitgliedstaaten, die Bewertung durch die Kommission, die wichtigsten Ergebnisse des Überprüfungsberichts, den Status in Bezug auf die Erreichung der Etappenziele und Zielwerte, Verfahren im Zusammenhang mit der Zahlung und Aussetzung und sonstige einschlägige Informationen und Dokumente, die die Kommission im Zusammenhang mit der Durchführung der Fazilität vorgelegt hat. Die Kommission sollte den Aspekten, die im Zusammenhang mit den im Zuge des Dialogs über Aufbau und Resilienz geäußerten Standpunkten aufkommen, und etwaigen Entschließungen des Europäischen Parlaments Rechnung tragen.
Um den Dialog zwischen den Organen der Union, insbesondere zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission, zu fördern und für ein höheres Maß…
Der zuständige Ausschuss des Europäischen Parlaments kann die Kommission auffordern, im Rahmen des in Artikel 26 genannten Dialogs über Aufbau und Resilienz…
Der zuständige Ausschuss des Europäischen Parlaments kann die Kommission auffordern, die wichtigsten Ergebnisse des Überprüfungsberichts im Rahmen des in…
Bis zum 31. Juli 2022 sollte die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Überprüfungsbericht über die Durchführung der Fazilität vorlegen. Zu…
Die Kommission sollte dem Europäischen Parlament und dem Rat jährlich einen Bericht über die Durchführung der Fazilität vorlegen. Dieser Bericht sollte…
Um bei der Durchführung der Fazilität für Transparenz und Rechenschaftspflicht zu sorgen, sollte die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.