Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Kommission führt mindestens zwei Mal jährlich einen Dialog mit den zuständigen Ausschüssen des Europäischen Parlaments, soweit dies sachdienlich ist. Vor jedem Dialog legt die Kommission dem Europäischen Parlament schriftlich Angaben zu folgenden Aspekten vor:
dem Stand der Durchführung der Fazilität,
der Bewertung der Reformagenden,
den wichtigsten Erkenntnissen aus dem in Artikel 25 Absatz 3 genannten Bericht,
gegebenenfalls Zahlungs-, Einbehaltungs- und Kürzungsverfahren, einschließlich etwaiger Bemerkungen, die vorgebracht werden, um die zufriedenstellende Erfüllung der Bedingungen sicherzustellen, und
sämtlichen sonstigen einschlägigen Faktoren im Zusammenhang mit der Durchführung der Fazilität.
Der in Absatz 1 genannte Dialog kann zeitgleich mit dem geopolitischen Dialog auf hoher Ebene über das IAP III geführt werden, damit angemessene Überlegungen zu Synergieeffekten und Komplementarität angestellt werden können.
Die Kommission berücksichtigt alle Aspekte, die sich aus den im Zuge des Dialogs über die Reform- und Wachstumsfazilität für den Westbalkan geäußerten Standpunkten ergeben, einschließlich etwaiger Entschließungen des Europäischen Parlaments.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.