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Im Wege eines delegierten Rechtsakts sollte ein entsprechendes Scoreboard eingeführt werden, um die Fortschritte bei der Umsetzung der Aufbau- und Resilienzpläne der Mitgliedstaaten in Bezug auf alle sechs Säulen und die im Hinblick auf die die Durchführung der Aufbau- und Resilienzpläne erzielten Fortschritte im Zusammenhang mit den gemeinsamen Indikatoren der Fazilität anzuzeigen. Das Scoreboard sollte im Dezember 2021 einsatzbereit sein und von der Kommission zweimal jährlich aktualisiert werden.
Die Kommission führt ein Aufbau- und Resilienzscoreboard (im Folgenden „Scoreboard“) ein, dem die Fortschritte bei der Durchführung der Aufbau- und…
Die Kommission sollte dem Europäischen Parlament und dem Rat jährlich einen Bericht über die Durchführung der Fazilität vorlegen. Dieser Bericht sollte…
Bis zum 31. Juli 2022 sollte die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Überprüfungsbericht über die Durchführung der Fazilität vorlegen. Zu…
Um eine angemessene Leistungsberichterstattung und Überwachung der Durchführung der Fazilität, einschließlich der Sozialausgaben, sicherzustellen, sollte der…
Zur Gewährleistung einer wirksamen Überwachung der Umsetzung sollten die Mitgliedstaaten im Rahmen des Europäischen Semesters zweimal jährlich über die…
Anhand der Indikatoren und der Rechnungslegungsstandards sollten die Kommission und die Mitgliedstaaten die Durchführung des Instruments gemäß den einschlägigen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.