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Die Kommission sollte dem Europäischen Parlament und dem Rat jährlich einen Bericht über die Durchführung der Fazilität vorlegen. Dieser Bericht sollte Informationen über die Fortschritte enthalten, die die Mitgliedstaaten im Rahmen der gebilligten Aufbau- und Resilienzpläne erzielt haben. Er sollte auch Angaben über die Umsetzung der Etappenziele und Zielwerte sowie der Zahlungen und Aussetzungen sowie über den Beitrag der Fazilität zu den Klimaschutz- und Digitalisierungszielen, die gemeinsamen Indikatoren und die im Rahmen der sechs Säulen finanzierten Ausgaben umfassen.
Der Jahresbericht enthält Informationen über die Fortschritte, die bei der Durchführung der Aufbau- und Resilienzpläne der betreffenden Mitgliedstaaten im…
Die Kommission führt ein Aufbau- und Resilienzscoreboard (im Folgenden „Scoreboard“) ein, dem die Fortschritte bei der Durchführung der Aufbau- und…
Um bei der Durchführung der Fazilität für Transparenz und Rechenschaftspflicht zu sorgen, sollte die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat…
Die zuständigen Ausschüsse des Europäischen Parlaments können die Kommission alle zwei Monate einladen, um im Rahmen eines Dialogs über Aufbau und Resilienz…
Bis zum 31. Juli 2022 sollte die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Überprüfungsbericht über die Durchführung der Fazilität vorlegen. Zu…
Um die Wirksamkeit der Fazilität und ihre Fähigkeit, ihre Ziele zu erreichen, zu messen und um die Vorbereitung einer möglichen Verlängerung über 2027 hinaus zu…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.