Erwägungsgrund 1 32021R0341
In der Richtlinie 2009/125/EG wurde der Kommission die Befugnis übertragen, Ökodesign-Anforderungen an energieverbrauchsrelevante Produkte festzulegen.
In der Richtlinie 2009/125/EG wurde der Kommission die Befugnis übertragen, Ökodesign-Anforderungen an energieverbrauchsrelevante Produkte festzulegen.