Verordnung (EU) 2021/341 der Kommission vom 23. Februar 2021 zur Änderung der Verordnungen (EU) 2019/424, (EU) 2019/1781, (EU) 2019/2019, (EU) 2019/2020, (EU) 2019/2021, (EU) 2019/2022, (EU) 2019/2023 und (EU) 2019/2024 in Bezug auf Ökodesign-Anforderungen an Server und Datenspeicherprodukte, Elektromotoren und Drehzahlregelungen, Kühlgeräte, Lichtquellen und separate Betriebsgeräte, elektronische Displays, Haushaltsgeschirrspüler, Haushaltswaschmaschinen und Haushaltswaschtrockner sowie Kühlgeräte mit Direktverkaufsfunktion (Text von Bedeutung für den EWR)
Produkte, die Lichtquellen enthalten, die für die Nachprüfung nicht ohne Beschädigung einer oder mehrerer Lichtquellen entnommen werden können, sollten bei der Konformitätsbewertung und Nachprüfung als Lichtquellen geprüft werden.
Erwägungsgrund 6 32021R0341Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen