Gesetze
Gesetz wird geladen …
Bezüglich einer Reihe von Aspekten im Zusammenhang mit der Auferlegung einer Mindestreservepflicht sind verstärkte Transparenz und Klarheit erforderlich, insbesondere im Hinblick auf: a) die Bedingungen für die Auferlegung der Mindestreservepflicht der Institute; b) die Tatsache, dass nationale Zentralbanken (NZBen) der Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist (NZBen des Euro-Währungsgebiets), entscheiden können, Institute vorübergehend oder dauerhaft vom Zugang zu den Offenmarktgeschäften und den ständigen Fazilitäten (den geldpolitischen Geschäften des Eurosystems) auszuschließen; c) die Bedingungen für die Anrechnung von Geldbeträgen als Reserven für die Zwecke der Erfüllung der Mindestreservepflicht; d) die Bestimmungen für den Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis, Mindestreserven indirekt über ein zwischengeschaltetes Institut zu unterhalten und e) die Bedingungen für den Widerruf der Erlaubnis, Mindestreserven indirekt über ein zwischengeschaltetes Institut zu unterhalten.
Nach Artikel 19.1 der Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank kann die EZB von Kreditinstituten, die in den…
Zur Gewährleistung der Rechtssicherheit und im Interesse der Transparenz sollten Institute über die Methoden unterrichtet sein, welche die EZB für die…
Die EZB kann auf Antrag der betreffenden NZBen Befreiungen von der Mindestreservepflicht nach Artikel 3 gewähren, wenn eine der folgenden Alternativen zutrifft:…
Zur Gewährleistung der Rechtssicherheit und im Interesse der Transparenz sollten Institute über die Methoden unterrichtet sein, welche die EZB für die…
Damit das Instrument der Mindestreservepflicht des Eurosystems wirksam ist, ist es zudem erforderlich, die Mindestreservepflicht im Hinblick auf die Berechnung,…
Die Institute berechnen ihre Mindestreservebasis anhand der statistischen Daten über die folgenden Verbindlichkeiten, die gemäß der Verordnung (EU) 2021/379…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.