Erwägungsgrund 4 32021R0378
Damit das Instrument der Mindestreservepflicht des Eurosystems wirksam ist, ist es zudem erforderlich, die Mindestreservepflicht im Hinblick auf die Berechnung, Meldung, Anerkennung und Haltung von Mindestreserven sowie die Berichterstattung und Überprüfung genauer zu bestimmen.