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Die erstmalige Meldung der monatlichen statistischen Daten gemäß Artikel 5 Absätze 1 und 2 erfolgt mit Daten für Januar 2022.
Die erstmalige Meldung der vierteljährlichen statistischen Daten gemäß Artikel 5 Absätze 1 und 2 erfolgt mit Daten für das erste Quartal 2022.
Die erstmalige Meldung erfolgt mit den vierteljährlichen Daten für das erste Quartal 2016 und den jährlichen Daten für 2016.
Die erstmalige Meldung erfolgt mit den vierteljährlichen Daten für das vierte Quartal 2014.
Die erstmalige Meldung erfolgt mit den monatlichen Daten für Dezember 2014.
Die Meldungen gemäß dieser Verordnung erfolgen erstmals mit den monatlichen statistischen Daten für Dezember 2014.
Abweichend von Artikel 6 erfolgt die erstmalige Meldung gemäß dieser Verordnung im Juni 2015 mit den statistischen Daten, die sich auf den Referenzzeitraum des…
Die erstmalige Meldung erfolgt mit den vierteljährlichen Daten über Aktiva für das dritte Quartal 2019 und den jährlichen Daten über Passiva und Mitglieder für…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.