Gesetze
Gesetz wird geladen …
Abweichend von Artikel 6 erfolgt die erstmalige Meldung gemäß dieser Verordnung im Juni 2015 mit den statistischen Daten, die sich auf den Referenzzeitraum des zweiten Kalenderhalbjahres 2014 (d. h. ab Juli 2014) beziehen.
Die Meldungen gemäß dieser Verordnung erfolgen erstmals mit den monatlichen statistischen Daten für Dezember 2014.
Sofern in diesem Artikel nichts anderes bestimmt ist, beginnt die erstmalige Meldung nach Inkrafttreten der Verordnung (EU) 2015/730 (EZB/2015/18) mit den…
Die erstmalige Meldung erfolgt mit den monatlichen Daten für Dezember 2014.
Die erstmalige Meldung erfolgt mit den vierteljährlichen Daten für das vierte Quartal 2014.
Vorbehaltlich der in Artikel 12 genannten Übergangsbestimmungen beginnt für Berichtspflichtige, die gemäß Artikel 2 Absatz 2 ausgewählt wurden, die erstmalige…
Die erstmalige Meldung erfolgt mit den vierteljährlichen Daten für das erste Quartal 2016 und den jährlichen Daten für 2016.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Diese Vorschrift verdrängt eine Norm, tritt hinter keiner zurück und gilt ausdrücklich neben keiner.
Welche und warum — mit Abonnement