Erwägungsgrund 6 32013R1072
Seit der Verabschiedung der Verordnung (EG) Nr. 63/2002 (EZB/2001/18) wurden Verbesserungen des Berichtssystems für Zinsen für Kredite an private Haushalte und nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften und der Methoden für die Auswahl des tatsächlichen Kreises der Berichtspflichtigen vorgenommen; diese sollten daher bei den Stichprobenanweisungen und den statistischen Berichtspflichten berücksichtigt werden.