Erwägungsgrund 20 32021R0523
Es sind dringend erhebliche Anstrengungen erforderlich, um in den digitalen Wandel zu investieren und ihn zu fördern und die Vorteile dieses Wandels allen Bürgerinnen und Bürgern und Unternehmen der Union zugutekommen zu lassen. Der starke politische Rahmen der Strategie für einen digitalen Binnenmarkt sollte nun durch ähnlich ehrgeizige Investitionen – auch in künstliche Intelligenz gemäß dem Programm „Digitales Europa“ – ergänzt werden, das durch eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Aufstellung des Programms „Digitales Europa“ und zur Aufhebung des Beschlusses (EU) 2015/2240 aufgestellt werden soll.