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Ein Anteil an der EU-Garantie in Höhe von 2 672 292 573 EUR zu jeweiligen Preisen sollte mit Mitteln der im Einklang mit Artikel 5 und Anhang II der Verordnung (EU, Euratom) 2020/2093 des Rates bereitgestellten zusätzlichen Mittelzuweisung in Höhe von 1 000 000 000 EUR zu Preisen von 2018 dotiert werden. Von diesem Betrag sollte ein Betrag in Höhe von 63 800 000 EUR zu jeweiligen Preisen der Gesamtzuweisung für die InvestEU-Beratungsplattform in Höhe von 430 000 000 EUR zu jeweiligen Preisen bereitgestellt werden.
Die EU-Garantie für die EU-Komponente nach Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe a beträgt 29 052 310 073 EUR zu jeweiligen Preisen. Sie wird mit einer Quote von 40 %…
Infolge der programmspezifischen Anpassung gemäß Artikel 5 der Verordnung (EU, Euratom) 2020/2093 des Rates wird der in Absatz 1 des vorliegenden Artikels…
die Dotierung der EU-Garantie im Sinne der vorliegenden Verordnung mit einem Betrag von 5 930 000 000 EUR zu jeweiligen Preisen, zusätzlich zu den in Artikel…
75 % der EU-Garantie im Rahmen der EU-Komponente gemäß Artikel 4 Absatz 1 Unterabsatz 1 in Höhe von 21 789 232 555 EUR werden der EIB-Gruppe gewährt. Die…
Infolge der programmspezifischen Anpassung gemäß Artikel 5 der Verordnung (EU, Euratom) 2020/2093 des Rates wird der in Absatz 1 dieses Artikels festgelegte…
Die EU-Garantie in Höhe von 26 152 310 073 EUR zu jeweiligen Preisen für die EU-Komponente soll mehr als 372 000 000 000 EUR an zusätzlichen Investitionen in…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.