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Die EU-Garantie in Höhe von 26 152 310 073 EUR zu jeweiligen Preisen für die EU-Komponente soll mehr als 372 000 000 000 EUR an zusätzlichen Investitionen in der gesamten Union mobilisieren und sollte den jeweiligen Politikbereichen indikativ zugewiesen werden.
Die EU-Garantie für die EU-Komponente nach Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe a beträgt 29 052 310 073 EUR zu jeweiligen Preisen. Sie wird mit einer Quote von 40 %…
75 % der EU-Garantie im Rahmen der EU-Komponente gemäß Artikel 4 Absatz 1 Unterabsatz 1 in Höhe von 21 789 232 555 EUR werden der EIB-Gruppe gewährt. Die…
die Dotierung der EU-Garantie im Sinne der vorliegenden Verordnung mit einem Betrag von 5 930 000 000 EUR zu jeweiligen Preisen, zusätzlich zu den in Artikel…
Ein Anteil an der EU-Garantie in Höhe von 2 672 292 573 EUR zu jeweiligen Preisen sollte mit Mitteln der im Einklang mit Artikel 5 und Anhang II der Verordnung…
Um dem EFSI die Förderung von Investitionen zu ermöglichen, sollte die Union eine EU-Garantie bereitstellen, deren Höhe zu keinem Zeitpunkt 16 000 000 000 EUR…
Die Union sollte über den gesamten Investitionszeitraum eine EU-Garantie bereitstellen, die zu keinem Zeitpunkt 26 000 000 000 EUR übersteigen sollte, um die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.