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Da es für die mit der Durchsetzung befassten Behörden schwierig ist, Jäger beim tatsächlichen Verschießen von Munition anzutreffen, sollte die Beschränkung auch das Mitführen von bleihaltiger Jagdmunition auf der Jagd umfassen. Dadurch lassen sich die Beschränkung des Verschießens der Munition weitaus wirksamer durchsetzen und die Wirksamkeit der Beschränkung zur Bewältigung der festgestellten Risiken für die Umwelt und die menschliche Gesundheit besser gewährleisten. Die Beschränkung sollte nicht an Eigentumsrechte geknüpft sein. Daher sollte anstelle des von der Agentur vorgeschlagenen Begriffs „Besitz“ der Begriff „Mitführen“ verwendet werden.
Eine Beschränkung des Mitführens bleihaltiger Jagdmunition sollte jedoch speziell für das Mitführen während der Jagd und weniger für das Mitführen in anderen…
Da Munition in der Regel nicht speziell oder ausschließlich für die Verwendung in Feuchtgebieten oder in deren Umgebung konzipiert oder in Verkehr gebracht…
Angesichts der Vorteile für die Durchsetzbarkeit und der Wirksamkeit der Beschränkung, die sich daraus ergeben, dass Jäger nicht beim tatsächlichen Verschießen…
Da es in der Praxis schwierig ist, nachzuweisen, welche besondere Art der Jagd eine Person, die bleihaltige Jagdmunition mitführt, beabsichtigt, ist es…
In einigen Mitgliedstaaten kann die mit dieser Verordnung eingeführte Beschränkung aufgrund der besonderen geografischen Gegebenheiten in diesen Mitgliedstaaten…
Die Ausübung der Jagd mit der Schusswaffe erfolgt unter Verwendung von Jagdmunition, die den Eintrag von Schadstoffen in die Umwelt minimiert,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.