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Jeder Mitgliedstaat kann Kontaktstellen für das Programm einrichten, deren Aufgabe es ist, den Antragstellern, Akteuren und Begünstigten des Programms unparteiische Beratung, praktische Informationen und Unterstützung zu allen seinen Aspekten zu bieten, unter anderem in Bezug auf das Antragsverfahren, die Verbreitung benutzerfreundlicher Informationen und der Programmergebnisse, Anfragen für Partner, Schulungen und Formalitäten. Die Kontaktstellen für das Programm nehmen ihre Aufgaben unabhängig wahr.
Um die benutzerfreundliche Zugänglichkeit zu erhöhen und Antragstellern, Akteuren sowie Empfängern unparteiische Beratung, praktische Informationen und…
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die Kontaktstellen die relevanten Informations- und Unterstützungsdienste auf Unionsebene, die über das einheitliche…
Jeder Mitgliedstaat und die Kommission richten eine Kontaktstelle für die Durchführung dieser Verordnung ein. Die Mitgliedstaaten und die Kommission befassen…
Der Mitgliedstaat kann auf eigene Initiative eine Koordinierungsstelle einrichten, die für die Kommission als Ansprechpartner fungiert und sie informiert und…
Ein Mitgliedstaat sollte die Möglichkeit haben, auf eigene Initiative eine Koordinierungsstelle zu bestimmen, die für die Kommission als Ansprechpartner…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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