Erwägungsgrund 30 32021R0697Um zu gewährleisten, dass die durch den Fonds unterstützten Maßnahmen zur Wettbewerbsfähigkeit und Effizienz der europäischen Verteidigungsindustrie beitragen,…
Erwägungsgrund 31 32021R0697Die Förderung der Innovation und der technologischen Entwicklung in der Verteidigungsindustrie der Union sollte mit den Sicherheits- und Verteidigungsinteressen…
Art. 10 Abs. 3 Buchst. i 32021R0697Förderfähige Maßnahmen
Entwicklung von Technologien oder Mitteln zur Effizienzsteigerung während des Lebenszyklus von Verteidigungsgütern und -technologien.
Art. 20 Abs. 2 Buchst. i 32025R2643VERORDNUNG (EU) 2025/2643 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 16. Dezember 2025 zur Einrichtung des Programms für die europäische Verteidigungsindustrie und eines Rahmens für Maßnahmen zur Gewährleistung der zeitnahen Verfügbarkeit von und Versorgung mit Verteidigungsgütern („EDIP-Verordnung“) (Text von Bedeutung für den EWR)
der Komplexität der technischen Lösungen, die notwendig sind, damit das beschaffte Verteidigungsgut von den Streitkräften eines teilnehmenden Mitgliedstaats…
Art. 18 Abs. 2 32025R2643VERORDNUNG (EU) 2025/2643 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 16. Dezember 2025 zur Einrichtung des Programms für die europäische Verteidigungsindustrie und eines Rahmens für Maßnahmen zur Gewährleistung der zeitnahen Verfügbarkeit von und Versorgung mit Verteidigungsgütern („EDIP-Verordnung“) (Text von Bedeutung für den EWR)
Zusätzlich zu den in Absatz 1 des vorliegenden Artikels genannten Kriterien werden Vorschläge für gemeinsame Beschaffungsmaßnahmen gemäß Artikel 11 anhand der…