Erwägungsgrund 12 32021R0697
Da das Ziel des Fonds darin besteht, die Wettbewerbsfähigkeit, Effizienz und Innovation der Verteidigungsindustrie der Union zu unterstützen, indem gemeinschaftliche Tätigkeiten im Bereich der Verteidigungsforschung und -technologie unter Ausnutzung von Hebeleffekten vorangetrieben und ergänzt werden sowie das Risiko der Entwicklungsphase von Kooperationsprojekten gemindert wird, sollten Maßnahmen im Zusammenhang mit der Forschungs- und der Entwicklungsphase eines Verteidigungsguts oder einer Verteidigungstechnologie im Rahmen des Fonds förderfähig sein.