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Um sicherzustellen, dass die internationalen Verpflichtungen der Union und ihrer Mitgliedstaaten bei der Durchführung dieser Verordnung eingehalten werden, sollten Maßnahmen im Zusammenhang mit Gütern oder Technologien, deren Einsatz, Entwicklung oder Herstellung durch das Völkerrecht verboten ist, nicht durch den Fonds unterstützt werden. In diesem Zusammenhang sollte die Förderfähigkeit von Maßnahmen mit Bezug zu neuen Verteidigungsgütern oder -technologien ebenfalls den völkerrechtlichen Entwicklungen unterliegen. Darüber hinaus sollten Maßnahmen zur Entwicklung tödlicher autonomer Waffen, die im Hinblick auf Entscheidungen über Zielauswahl und Einsatz bei der Durchführung von Angriffen auf Menschen keiner wirksamen menschlichen Kontrolle unterliegen, im Rahmen des Fonds nicht förderfähig sein, unbeschadet der Möglichkeit, Mittel für Maßnahmen zur Entwicklung von Frühwarnsystemen und Gegenmaßnahmen für Verteidigungszwecke bereitzustellen.
Maßnahmen zur Entwicklung von Gütern und Technologien, deren Einsatz, Entwicklung oder Herstellung durch das geltende Völkerrecht verboten ist, sind im Rahmen…
Im Rahmen des Fonds könnten Maßnahmen unterstützt werden, die sich sowohl auf neue Verteidigungsgüter und -technologien als auch auf die Optimierung bestehender…
Da der Fonds nur die Forschungs- und die Entwicklungsphase im Zusammenhang mit Verteidigungsgütern und -technologien unterstützen sollte, sollte die Union…
Um zu gewährleisten, dass die durch den Fonds unterstützten Maßnahmen zur Wettbewerbsfähigkeit und Effizienz der europäischen Verteidigungsindustrie beitragen,…
Da der Fonds darauf abzielt, die Wettbewerbsfähigkeit und Effizienz der Verteidigungsindustrie der Union zu steigern, sollten grundsätzlich nur in der Union…
Im Rahmen der spezifischen Verordnungen im Sinne dieser Verordnung (im Folgenden „spezifische Verordnungen“) geförderte Maßnahmen in oder mit Bezug zu…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.