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Die Mitgliedstaaten sollten Prüfungen und Nachforschungen für die Berechnung, Feststellung und Bereitstellung der Eigenmittel der Union durchführen. Um die Anwendung der Finanzvorschriften über die Eigenmittel zu erleichtern, ist es erforderlich, dass die Mitgliedstaaten und die Kommission zusammenarbeiten.
Die Mitgliedstaaten führen Prüfungen und Nachforschungen der Feststellung und Bereitstellung dieser Eigenmittel durch.
Eine enge Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und der Kommission kann die ordnungsgemäße Anwendung der Finanzvorschriften über die Eigenmittel…
Die Mitgliedstaaten sollten für die Kommission die Unterlagen und Angaben, die diese für die Ausübung der ihr in Bezug auf die Eigenmittel der Union…
Damit sich die Kommission, wie es ihre Pflicht ist, davon überzeugen kann, dass die Mitgliedstaaten über Systeme für die Verwaltung und Kontrolle der…
Damit sich die Kommission, wie es ihre Pflicht ist, davon überzeugen kann, dass die Mitgliedstaaten über Systeme für die Verwaltung und Kontrolle der…
Die Mitgliedstaaten sollten die nötigen Maßnahmen treffen, damit das Personal der zuständigen Stellen über angemessene Ermittlungsbefugnisse verfügt, um die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.