Erwägungsgrund 8 32007D0436
Der Europäische Rat hat auf seiner Tagung vom 15. und 16. Dezember 2005 festgestellt, dass für Österreich, Deutschland, die Niederlande und Schweden im Zeitraum 2007–2013 geringere MwSt.-Abrufsätze gelten und die Niederlande und Schweden in den Genuss einer Bruttoverminderung ihres jährlichen BNE-Beitrags kommen.