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Zur Gewährleistung einheitlicher Bedingungen für die Durchführung der Verordnung (EWG, Euratom) Nr. 1553/89 des Rates , sollten der Kommission Durchführungsbefugnisse übertragen werden hinsichtlich einer detaillierteren Festlegung des Verfahrens zur Überprüfung der Berichtigungen der Übersichten über die Grundlage für die MwSt.-Eigenmittel und hinsichtlich der von den Mitgliedstaaten vorgeschlagenen Lösungen und entsprechenden Änderungen, um Beträge zu bestimmen, die zur Berechnung des Gesamtbetrags der MwSt.-Nettoeinnahmen zu berücksichtigen sind. Diese Befugnisse sollten im Einklang mit der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates ausgeübt werden.
Zur Gewährleistung einheitlicher Bedingungen für die Durchführung dieser Verordnung sollten der Kommission Durchführungsbefugnisse übertragen werden im Hinblick…
Um einheitliche Bedingungen für die Durchführung dieser Verordnung zu gewährleisten, sollten der Kommission Durchführungsbefugnisse übertragen werden, damit sie…
Zur Gewährleistung einheitlicher Bedingungen für die Durchführung der vorliegenden Verordnung sollten der Kommission Durchführungsbefugnisse zur Festlegung…
Um einheitliche Voraussetzungen für die Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 zu gewährleisten, sollten der Kommission Durchführungsbefugnisse zur…
Zur Gewährleistung einheitlicher Bedingungen für die Durchführung dieser Verordnung hinsichtlich der Durchführung der Befragungen der Begünstigten und des…
Um einheitliche Bedingungen für die Durchführung dieser Verordnung gewährleisten zu können, sollten der Kommission in Bezug auf die Erstellung und spätere…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.