Erwägungsgrund 22 32021R0817Mit dem Programm sollten nur Maßnahmen und Aktivitäten unterstützt werden, die einen potenziellen europäischen Mehrwert aufweisen. Der Begriff „europäischer…
Art. 3 Abs. 2 32017R0825Maßnahmen und Tätigkeiten im Rahmen des Programms gewährleisten einen europäischen Mehrwert insbesondere durch: a) die Ausarbeitung und Umsetzung von Lösungen…
Art. 3 Abs. 4 32021R0818VERORDNUNG (EU) 2021/818 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 20. Mai 2021 zur Einrichtung des Programms Kreatives Europa (2021 bis 2027) und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1295/2013 (Text von Bedeutung für den EWR)
In Anerkennung des Eigenwerts und des wirtschaftlichen Werts von Kultur werden die Programmziele durch Maßnahmen mit europäischer Mehrwert verfolgt. Der…
Art. 7 Abs. 3 Buchst. b 32025R1304VERORDNUNG (Euratom) 2025/1304 DES RATES vom 23. Juni 2025 über das Programm der Europäischen Atomgemeinschaft für Forschung und Ausbildung (2026-2027) in Ergänzung des Rahmenprogramms für Forschung und Innovation „Horizont Europa“ und zur Aufhebung der Verordnung (Euratom) 2021/765
sie genügen den Grundsätzen des Unionsmehrwerts, der Transparenz und der Offenheit, der Wirkung innerhalb Europas und für Europa, des Mobilisierungseffekts in…
Erwägungsgrund 28 32021D2316BESCHLUSS (EU) 2021/2316 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 22. Dezember 2021 über ein Europäisches Jahr der Jugend (2022) (Text von Bedeutung für den EWR)
Das Europäische Jahr sollte auf Maßnahmen und Aktivitäten mit potenziellem europäischem Mehrwert ausgerichtet sein. Der Begriff „europäischer Mehrwert“ ist weit…