Erwägungsgrund 2 32021R0836
Während die primäre Zuständigkeit für Prävention, Vorsorge und Bewältigung bei Naturkatastrophen und vom Menschen verursachten Katastrophen bei den Mitgliedstaaten liegt, fördert das Unionsverfahren und insbesondere rescEU die Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten gemäß Artikel 3 Absatz 3 des Vertrags über die Europäische Union. Das geschieht im Rahmen des Unionsverfahrens, indem die kollektive Reaktion der Union auf Naturkatastrophen und vom Menschen verursachte Katastrophen durch die Einrichtung einer Kapazitätsreserve gestärkt wird, die die bestehenden Kapazitäten der Mitgliedstaaten ergänzt, wenn die auf nationaler Ebene verfügbaren Kapazitäten nicht ausreichen, und somit eine wirksamere Vorsorge und Bewältigung ermöglicht, und indem die Katastrophenprävention und -vorsorge verbessert werden. Angemessene Finanzmittel sind erforderlich, um rescEU-Kapazitäten einzurichten, einzusetzen und zu betreiben sowie um den Europäischen Katastrophenschutz-Pool weiter auszubauen und zusätzliche Kosten decken zu können, die durch Anpassungszuschüsse und den Betrieb der für den Europäischen Katastrophenschutz-Pool bereitgehaltenen Kapazitäten entstehen.