Erwägungsgrund 15 32021R0840In der vorliegenden Verordnung wird für das Programm „Pericles IV“ eine Finanzausstattung festgesetzt, die für das Europäische Parlament und den Rat im Rahmen…
Erwägungsgrund 4 32015R0768VERORDNUNG (EU) 2015/768 DES RATES vom 11. Mai 2015 zur Ausdehnung der Anwendung der Verordnung (EU) Nr. 331/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Aktionsprogramm in den Bereichen Austausch, Unterstützung und Ausbildung zum Schutz des Euro gegen Geldfälschung (Programm „Pericles 2020“) auf die nicht teilnehmenden Mitgliedstaaten
Es empfiehlt sich, für einen unterbrechungsfreien reibungslosen Übergang zwischen dem Pericles-Programm und dem Programm „Pericles 2020“ zu sorgen; es empfiehlt…
Erwägungsgrund 3 32021R0695VERORDNUNG (EU) 2021/695 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 28. April 2021 zur Einrichtung von „Horizont Europa“, dem Rahmenprogramm für Forschung und Innovation, sowie über dessen Regeln für die Beteiligung und die Verbreitung der Ergebnisse und zur Aufhebung der Verordnungen (EU) Nr. 1290/2013 und (EU) Nr. 1291/2013 (Text von Bedeutung für den EWR)
Das Programm sollte für die Laufzeit des Mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) 2021-2027 gemäß der Verordnung (EU, Euratom) 2020/2093 des Rates festgelegt werden,…
Erwägungsgrund 3 32021R0693VERORDNUNG (EU) 2021/693 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 28. April 2021 zur Einrichtung des Programms „Justiz“ und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1382/2013
Das Programm sollte für einen Zeitraum von sieben Jahren eingerichtet werden, um seine Laufzeit an die des mehrjährigen Finanzrahmens gemäß der Verordnung (EU,…
Erwägungsgrund 3 32021R0692VERORDNUNG (EU) 2021/692 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 28. April 2021 zur Einrichtung des Programms „Bürgerinnen und Bürger, Gleichstellung, Rechte und Werte“ und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1381/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Verordnung (EU) Nr. 390/2014 des Rates
Das Programm sollte für einen Zeitraum von sieben Jahren aufgestellt werden, um seine Laufzeit an die des mehrjährigen Finanzrahmens gemäß der Verordnung (EU,…
Erwägungsgrund 6 32021R0101VERORDNUNG (EU) 2021/101 DES RATES vom 25. Januar 2021 zur Festlegung eines Hilfsprogramms für die Stilllegung des Kernkraftwerks Ignalina in Litauen und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1369/2013
Das Programm sollte für einen Zeitraum von sieben Jahren eingerichtet werden, um seine Laufzeit an die des Mehrjährigen Finanzrahmens gemäß der Verordnung (EU,…