Erwägungsgrund 3 32021R0840
Maßnahmen zur Verbesserung des Informations- und Personalaustauschs, zur technischen und wissenschaftlichen Unterstützung oder zur Durchführung fachlicher Schulungen tragen erheblich zum Schutz der einheitlichen Währung der Union gegen Geldfälschung und damit in Zusammenhang stehende Betrugsdelikte und somit zur Erreichung eines hohen und gleichwertigen Schutzes in allen Mitgliedstaaten der Union bei und weisen gleichzeitig nach, dass die Union in der Lage ist, die organisierte Schwerkriminalität zu bekämpfen. Diese Maßnahmen könnten auch zur Bewältigung der mit der Bekämpfung der organisierten Kriminalität einschließlich Geldwäsche einhergehenden gemeinsamen Herausforderungen beitragen.