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Die Vernetzungsaktivitäten werden innerstaatlich oder grenzüberschreitend durchgeführt und zielen darauf ab,
die Kapazitäten der teilnehmenden Organisationen zu stärken, damit sie einer steigenden Anzahl an Teilnehmern leicht zugängliche Projekte von hoher Qualität anbieten können;
neue Teilnehmer und neue teilnehmende Organisationen zu gewinnen;
Möglichkeiten zu schaffen, damit Teilnehmer und teilnehmende Organisationen Rückmeldungen zu den solidarischen Tätigkeiten geben und für das Programm werben können, und
einen Beitrag zum Erfahrungsaustausch zu leisten und das Zugehörigkeitsgefühl der Teilnehmer und teilnehmenden Organisationen zu stärken, um so die allgemeine positive Wirkung des Programms zu unterstützen, auch durch Aktivitäten wie den Austausch bewährter Praktiken und den Aufbau von Netzwerken.
Die Qualitäts- und Unterstützungsmaßnahmen umfassen Folgendes:
angemessene Maßnahmen zur Festlegung von Sicherheitsanforderungen gemäß den geltenden nationalen Rechtsvorschriften;
vor, während oder nach den solidarischen Tätigkeiten ergriffene Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität und der Zugänglichkeit dieser Tätigkeiten, einschließlich Online- und Offline-Schulungen, die gegebenenfalls an die betreffende solidarische Tätigkeit und ihren Kontext angepasst werden, von Sprachunterstützung, von Versicherungen, auch Unfall- und Krankenversicherungen, der weiteren Nutzung des Youthpass, in dem die während der solidarischen Tätigkeiten von den Teilnehmern erworbenen Kompetenzen identifiziert und dokumentiert werden, des Kapazitätsaufbaus sowie der administrativen Unterstützung der teilnehmenden Organisationen;
Entwicklung und Pflege eines Qualitätssiegels;
Tätigkeiten von Ressourcenzentren des Programms, um die Durchführung der Maßnahmen des Programms zu unterstützen, deren Qualität zu steigern und die Validierung der Ergebnisse dieser Maßnahmen zu verbessern, und
Einrichtung, Pflege und Aktualisierung eines leicht zugänglichen Portals des Europäischen Solidaritätskorps und anderer relevanter Online-Dienste, notwendiger IT-Unterstützungssysteme und Internetgestützter Instrumente.
Es werden die folgenden Aktionsbereiche festgelegt: Die Maßnahmen zu diesen Aktionsbereichen sind in Anhang I aufgeführt. Das Programm ist gemäß Anhang III…
In dem Programm werden die folgenden zwei Aktionsbereiche festgelegt:
Mit dem Programm werden Maßnahmen unterstützt, die mit den Prioritäten gemäß den Artikeln 5, 6 und 7 und den Beschreibungen in Anhang I im Einklang stehen.
Zur Verwirklichung der in Absatz 1 genannten Ziele des Programms werden folgende Aktionen behandelt: Die Maßnahmen dieser Aktionen sind in Anhang I aufgeführt.…
alle anderen in den Arbeitsprogrammen gemäß Artikel 12 vorgesehenen Maßnahmen, die zur Erreichung oder zur Unterstützung der in Artikel 3 festgelegten Ziele…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.