Verordnung (EU) 2021/899 der Kommission vom 3. Juni 2021 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 142/2011 hinsichtlich Übergangsmaßnahmen für die Ausfuhr von Fleisch- und Knochenmehl als Brennstoff (Text von Bedeutung für den EWR)
Anhang XIV der Verordnung (EU) Nr. 142/2011 sollte daher entsprechend geändert werden.
Erwägungsgrund 5 32021R0899
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