Erwägungsgrund 2 32021R0943
Im Hinblick darauf, dass die Verordnung (EU) 2015/534 der Europäischen Zentralbank (EZB/2015/13) (nachfolgend „FINREP-Verordnung der EZB“) für ihre Zwecke die Verwendung von Meldebögen vorsieht, die von der EBA entwickelt und mit der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 680/2014 verabschiedet wurden, müssen die Bezugnahmen auf die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 680/2014 in der FINREP-Verordnung der EZB entsprechend aktualisiert werden. Es ist zudem notwendig, sonstige Änderungen zu berücksichtigen, die eine Aktualisierung der Querverweise auf die Durchführungsverordnung (EU) 2021/451 erfordern, um sicherzustellen, dass die FINREP-Verordnung der EZB und die geltende anwendbare Durchführungsverordnung der Kommission weiterhin einheitlich sind. Zu diesen Änderungen gehören bestimmte Änderungen der Bezeichnung und Struktur einiger Meldebögen in den Anhängen der FINREP-Verordnung der EZB, die vorgenommen wurden, um diese an die Bezeichnung und Struktur der Meldebögen in den Anhängen der Durchführungsverordnung (EU) 2021/451 anzupassen.