Erwägungsgrund 4 32021R0943
Zur Gewährleistung der Rechtssicherheit ist es erforderlich sicherzustellen, dass die Änderungen der Bezugnahmen ab demselben Datum wie dem der Aufhebung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 680/2014 Anwendung finden. Die vorliegende Verordnung sollte daher ab dem 28. Juni 2021 — dem Datum der Anwendung der Durchführungsverordnung (EU) 2021/451 — Anwendung finden.