Erwägungsgrund 3 32021R0943
Am 20. Mai 2019 haben das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union die Verordnung (EU) 2019/876 erlassen, mit der die Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates geändert wird. Die in der FINREP-Verordnung der EZB enthaltenen Bezugnahmen auf die Verordnung (EU) Nr. 575/2013 sollten daher entsprechend geändert werden.