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Das Ziel des Europäisches Instruments für die internationale Zusammenarbeit im Bereich der nuklearen Sicherheit (im Folgenden „Instrument“), das das durch die Verordnung (EU) 2021/947 geschaffene Instrument für Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit — Europa in der Welt ergänzt, sollte darin bestehen, aufbauend auf den Sicherungsmaßnahmen innerhalb der Europäischen Atomgemeinschaft (im Folgenden „Gemeinschaft“) einen hohen Standard der nuklearen Sicherheit und des Strahlenschutzes sowie die Anwendung effizienter und wirksamer Sicherungsmaßnahmen für Kernmaterial in Drittländern zu fördern. Im Rahmen dieses Ziels soll mit dieser Verordnung die Förderung der Transparenz bei den Beschlussfassungsverfahren im Zusammenhang mit Kerntechnik durch die Behörden in Drittländern unterstützt werden.
Das Ziel dieses Instruments besteht darin, die im Rahmen der Verordnung (EU) 2021/947 finanzierten Maßnahmen der Zusammenarbeit im Nuklearbereich zu ergänzen,…
Mit dieser Verordnung wird auf der Grundlage des Vertrags zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft das Europäische Instrument für die internationale…
auf der Grundlage beiderseitiger Interessen und der gemeinsamen Verantwortung im Hinblick auf die Förderung von Stabilität, guter Regierungsführung und die…
Dieses Instrument sollte Maßnahmen vorsehen, die die im Rahmen der Verordnung (Euratom) Nr. 237/2014 des Rates verfolgten Ziele unterstützen und im Einklang mit…
Das allgemeine Ziel des Instruments für Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit — Europa in der Welt (im Folgenden…
Zur Umsetzung des neuen internationalen Rahmens, der durch die Agenda 2030 der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung, die Globale Strategie für die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.