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Die Gemeinschaft und ihre Mitgliedstaaten sind Vertragsparteien des am 17. Juni 1994 angenommenen Übereinkommens über nukleare Sicherheit und des am 5. September 1997 angenommenen Gemeinsamen Übereinkommens über die Sicherheit der Behandlung abgebrannter Brennelemente und über die Sicherheit der Behandlung radioaktiver Abfälle.
Das Gemeinsame Übereinkommen über die Sicherheit der Behandlung abgebrannter Brennelemente und über die Sicherheit der Behandlung radioaktiver Abfälle lag vom…
Die Europäische Atomgemeinschaft ist dem Übereinkommen über nukleare Sicherheit durch den Beschluss 1999/819/Euratom der Kommission beigetreten. Am 31. Januar…
In den Schlussfolgerungen des Rates vom 8. Mai 2007 über die nukleare Sicherheit und die sichere Entsorgung abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle…
Die Europäische Atomgemeinschaft („Euratom“) und ihre Mitgliedstaaten haben sich verpflichtet, die Sicherheit kerntechnischer Anlagen und die sichere Entsorgung…
Vierundzwanzig Mitgliedstaaten sind Vertragsparteien des Übereinkommens über die frühzeitige Benachrichtigung bei nuklearen Unfällen.
Die Europäische Gemeinschaft war Vertragspartei des Übereinkommens von 1994. Das Übereinkommen von 2006 wird zu den Zielen der Europäischen Union im Bereich der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.