Erwägungsgrund 5 32022R1023
Am 25. Januar 2018 wurde ein Antrag auf Zulassung der Verwendung von Haferlecithin als Lebensmittelzusatzstoff in der Lebensmittelkategorie 05.1 „Kakao- und Schokoladeprodukte im Sinne der Richtlinie 2000/36/EG“ des Europäischen Parlaments und des Rates in Anhang II Teil E der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 in einer Höchstmenge von 20000 mg/kg gestellt. Gemäß Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 1331/2008 machte die Kommission den Antrag anschließend den Mitgliedstaaten zugänglich.