Erwägungsgrund 9 32022R1023
Die Spezifikationen für Haferlecithin (E 322a) sollten bei dessen erstmaliger Aufnahme in die EU-Liste der für die Verwendung in Lebensmitteln zugelassenen Zusatzstoffe in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 in die Verordnung (EU) Nr. 231/2012 aufgenommen werden.