Verordnung (EU) 2022/1023 der Kommission vom 28. Juni 2022 zur Änderung des Anhangs II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie des Anhangs der Verordnung (EU) Nr. 231/2012 der Kommission in Bezug auf die Verwendung von Haferlecithin in Kakao- und Schokoladeprodukten im Sinne der Richtlinie 2000/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Text von Bedeutung für den EWR)
Daher ist es angezeigt, die Verwendung von Haferlecithin als Emulgator in der Lebensmittelkategorie „Kakao- und Schokoladeprodukte im Sinne der Richtlinie 2000/36/EG“ in einer Höchstmenge von 20000 mg/kg zuzulassen und diesem Zusatzstoff die E-Nummer E 322a zuzuweisen.
Erwägungsgrund 8 32022R1023
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