Erwägungsgrund 6 32022R1023
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (im Folgenden „Behörde“) bewertete die Sicherheit von Haferlecithin als Lebensmittelzusatzstoff und kam in ihrem Gutachten vom 10. Dezember 2019 zu dem Schluss, dass bei der Verwendung von Haferlecithin als Lebensmittelzusatzstoff in Bezug auf die vorgeschlagene Verwendung und die vorgeschlagenen Verwendungsmengen keine Sicherheitsbedenken bestehen.