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Bei Fragen, die die Anwendung des Rechtsrahmens der Union für das öffentliche Auftragswesen berühren, sollte sich die Kommission erforderlichenfalls an den Beratenden Ausschuss für das öffentliche Auftragswesen wenden können, der durch den Beschluss 71/306/EWG des Rates eingesetzt wurde.
Die Kommission wird von dem Beratenden Ausschuss für öffentliches Auftragswesen („Ausschuss“) unterstützt, der durch Artikel 1 des Beschlusses 71/306/EWG des…
Die Kommission wird von dem Beratenden Ausschuss für das öffentliche Auftragswesen, der durch den Beschluss 71/306/EWG des Rates eingesetzt wurde, unterstützt.…
Die Kommission wird von dem Beratenden Ausschuss für das öffentliche Auftragswesen, der durch den Beschluss 71/306/EWG des Rates eingesetzt wurde, unterstützt.…
Die Kommission wird von dem durch den Beschluss 71/306/EWG des Rates eingesetzten Beratenden Ausschuss für das öffentliche Auftragswesen unterstützt. Dieser…
Die Kommission wird von dem Beratenden Ausschuss für öffentliche Aufträge (nachstehend „Ausschuss“ genannt) unterstützt, der mit Artikel 1 des Beschlusses…
Die Kommission wird von dem Beratenden Ausschuss für öffentliche Aufträge (nachstehend „Ausschuss“ genannt) unterstützt, der mit Artikel 1 des Beschlusses…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.