Erwägungsgrund 50 32014L0023
Um eine angemessene Veröffentlichung von Bau- und Dienstleistungskonzessionen ab einem bestimmten Schwellenwert, die von Auftraggebern und öffentlichen Auftraggebern vergeben werden, sicherzustellen, sollte der Vergabe solcher Konzessionen zwingend eine Konzessionsbekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vorausgehen.