Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die gemäß dieser Verordnung erhaltenen Informationen sollten nur für den Zweck, für den sie angefordert wurden, und unter gebührender Beachtung der geltenden Datenschutz- und Vertraulichkeitsanforderungen der Union und der Mitgliedstaaten verwendet werden. Die Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie Artikel 28 der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 21 der Richtlinie 2014/24/EU und Artikel 39 der Richtlinie 2014/25/EU sollten entsprechend gelten.
Die aufgrund dieser Verordnung erhaltenen Informationen dürfen unbeschadet der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates und…
Sofern in der vorliegenden Verordnung nichts anderes vorgesehen ist, wahren alle an der Anwendung dieser Verordnung beteiligten Parteien — unbeschadet der…
Jeder Informationsaustausch gemäß dieser Richtlinie unterliegt der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates . Für die Zwecke der…
Für die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Mitgliedstaaten bzw. die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union im Rahmen der vorliegenden…
Die im Rahmen dieser Verordnung gesammelten und ausgetauschten Daten sollten gemäß den geltenden Vorschriften zur Vertraulichkeit behandelt werden. Die…
Für die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe und Einrichtungen der Union bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben aufgrund der vorliegenden…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.