Erwägungsgrund 2 32022R1033
Als Reaktion auf die Auswirkungen der russischen Invasion der Ukraine auf den Agrar- und Lebensmittelsektor der Union, sollten in dieser Verordnung eine neue befristete Sondermaßnahme vorgesehen werden, mit der Liquiditätsprobleme behoben werden, die die Fortführung landwirtschaftlicher Tätigkeiten und den Fortbestand kleiner in der Verarbeitung, Vermarktung oder Entwicklung landwirtschaftlicher Erzeugnisse tätiger Unternehmen gefährden.