Erwägungsgrund 3 32022R1033
Die Unterstützung im Rahmen der in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahme, mit der die Wettbewerbsfähigkeit von Agrar- und Lebensmittelunternehmen und die Lebensfähigkeit landwirtschaftlicher Betriebe in der Union sichergestellt werden sollen, sollte die verfügbaren Mittel bestmöglich auf die Begünstigten konzentrieren, die am stärksten von den Folgen der russischen Invasion der Ukraine betroffen sind, und auf der Grundlage objektiver und nichtdiskriminierender Kriterien gewährt werden. Als Kriterien sollten bei Landwirten beispielsweise der Erzeugungssektor, die Betriebsform oder die Betriebsstruktur und bei kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) der Sektor, die Art der Tätigkeit, die Art der Regionen oder sonstige spezifische Sachzwänge herangezogen werden können.