Erwägungsgrund 5 32022R1033
Wegen der Dringlichkeit und des vorübergehenden und außergewöhnlichen Charakters der in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahme sollten eine Einmalzahlung und eine Frist für die Anwendung der Maßnahme festgelegt werden. Der Grundsatz, dass die Zahlungen der Kommission gemäß den Mittelzuweisungen und vorbehaltlich verfügbarer Finanzmittel zu erfolgen haben, sollte ebenfalls eingehalten werden.