Erwägungsgrund 4 32022R1033
Die derzeitige schwere Krise im Agrarsektor der Union bestätigt, dass der nachhaltige Wandel beschleunigt werden muss, um besser auf künftige Krisen vorbereitet zu sein. Die Unterstützung im Rahmen der in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahme sollte daher nicht zu einer Kürzung des Gesamtanteils des Beitrags des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) für die in Artikel 59 Absatz 6 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates aufgeführten Maßnahmen führen.