Erwägungsgrund 1 32022R1035
Gemäß dem Schengen-Besitzstand, insbesondere der Verordnung (EU) 2016/399 des Europäischen Parlaments und des Rates (Schengener Grenzkodex), können Drittstaatsangehörige mit rechtmäßigem Aufenthalt oder Wohnsitz in der Union, und Drittstaatsangehörige, die rechtmäßig in das Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats eingereist sind, sich während 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen frei im Hoheitsgebiet aller Mitgliedstaaten bewegen.